Mittwoch, 18. April 2007
Nötigung: de facto vs. de jure
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Auch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft kann ein Autofahrer einen anderen Autofahrer durch Lichthupe, Hupe und dichtes Auffahren nötigen. Entscheidend dafür war die Kombination aus Hupe und Lichthupe sowie die Gesamtsituation.

Mich überrascht das Urteil. Nicht der Inhalt des Urteils, da ich es als völlig logisch empfinde, dass man auch innerhalb von geschlossen Ortschaften andere Verkehrsteilnehmer nötigen kann und das dies auch geschieht, vornehmlich in unnötigen Situationen. Überrascht hat mich, dass dies zuvor noch nicht juristisch festgeschrieben war. Überraschend, dass noch keiner mit einem solchem Sachverhalt durch alle Instanzen gegangen ist, denn die Existenz derartiger Leute findet sich auch in den Kommentaren zum Thema in Udo Vetters Lawblog.

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